Gut zu wissen, als Patient ..............

Formelles, Preise, Gesetzesänderungen, wir unterstützen Sie!

 

Information für alle Patientengruppen

Mit unserer Patienteninformation möchten wir die finanzielle Seite der Physiotherapie für Sie verständlich durchleuchten. Wir möchten Sie dazu ermutigen, die Notwendigkeit der Heilbehandlung ernst zu nehmen und dafür einzustehen.

 

Krankengymnastik, Klassische Massagetherapie, Fango...        

- und andere Regelbehandlungen werden von uns auf ärztliche      Verordnung fachgerecht durchgeführt                                                                                             

- sind grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung möglich,     

  vorausgesetzt es handelt sich um eine Maßnahme zur     

  Gesundheitsvorsorge und nicht um eine medizinisch notwendige

  Behandlung      

                                                   

- können darüberhinaus als Therapieergänzung auf ärztliche

  Privatverordnung vereinbart werden, wenn keine     

  Verordnung auf Kassenrezept ausgestellt wurde.

 

 

Privatpatienten                                                                            Innerhalb der Gruppe der Privatpatienten gibt es häufig Fehlinformationen bezüglich der Heilbehandlungskosten. Solch ein Irrtum, der von einigen privaten Versicherungsgesellschaften schweigend gefördert wird, setzt das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Physiotherapeuten aufs Spiel. Wir möchten nicht, dass Praxen der Austragungsort dieser Missstimmigkeiten werden.  Die häufigste Begründung, der privaten Krankenversicherungsgesellschaften, für eine Rechnungskürzung ist die "Überhöhung" der Honorare mit dem Hinweis auf die Beihilfesätze oder dem ortsüblichen Satz. Die Beihilfesätze, auf die hier verwiesen wird, wurden 1956 erarbeitet und sind zum 01.01.2019 angepasst worden.

 

 

Beihilfepatienten                                                                      Beihilfepatienten erhalten in der Regel 50% Erstattung, die andere Hälfte wird durch Privatversicherungen oder Selbstzahlung abgedeckt. Im Jahr 1956 wurden diese Beihilfesätze erarbeitet, die viele Privatversicherungsgesellschaften als Richtlinie verwenden möchten. Mittlerweile ist diese Aufstellung gerichtlich als zu niedrig (nicht kostendeckend) bewertet worden und zum 01.01.2019 angepasst.

Für Heilbehandlungen mit festgelegtem beihilfefähigen Höchstbeträgen werden keine Eigenbehalte abgezogen und der Eigenanteil des Beihilfeprivatpatienten ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem beihilfefähigen Höchstbetrag und dem Honorarsatzes des Heilbehandlers. Je nach Leistungsumfang der zusätzlich abgeschlossenen privaten Krankenversicherung kann der Eigenanteil auch ganz entfallen. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten können Sie sich an das Berliner Landesverwaltungsamt wenden: www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/

 

 

Kassenpatienten                                                                        Sie gehören zu den gesetzlich Versicherten Patienten. Begeben Sie sich in physiotherapeutische Behandlung müssen Sie eine Eigenbeteiligung zu den Behandlungskosten leisten. Diese Eigenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen, 10% der gesamten Behandlungskosten (abhängig von dem verordneten Heilmittel) und einer Verordnungs-/Rezeptgebühr von 10,- €.      Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit den Physiotherapeuten Verträge ausgehandelt, in denen alle Heilbehandlungen (Minimalversorgung) und die Zahlungsmodalitäten genau beschrieben und die Kosten (ähnlich einem Mengenrabatt) dafür festgelegt sind. Bekommen Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung, können wir über diese sogenannte Verordnung Ihre Behandlungen mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.                                               

Sofern Ihr Arzt, Ihre Ärztin die Heilmittel, z.B. Massagen (KMT) oder Krankengymnastik (KG), zwar für sinnvoll, jedoch nicht für zwingend medizinisch erforderlich hält, werden Ihnen als Kassenpatient diese Heilmittel aus Kostengründen (Praxisbudgetierung) in aller Regel seltener verordnet.      Dennoch besteht prinzipiell die Möglichkeit einer sogenannten

"Wunschverordnung" auf Privatrezept mit ärztlicher Diagnose.

Beraten Sie sich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

 

 

Wunschverordnung auf Privatrezept                                Sie haben die Möglichkeit der Therapieergänzung auf Privatverordnung, wenn keine kassenärztliche Verordnung ausgestellt wurde. In diesem Fall orientiert sich unser Honorar an dem Betrag, der üblicherweise von Ihrer Krankenkasse festgelegt wurde (vorausgesetzt Sie sind oder waren schon Patient in unserer Praxis). Zwar bezahlen Sie dann die Behandlungen selbst, allerdings ohne Umsatzsteuer (Behandlungen auf Grund ärztlicher Verordnung sind umsatzsteuerbefreit) und natürlich ohne zusätzliche Zuzahlung. Über diese Möglichkeit der Verordnung auf Privatrezept beraten wir Sie gerne.

Termine unter

Praxis für Physiotherapie Wiese 

Maximilianstr. 25
95632 Wunsiedel

 

Behandlung gewünscht?

Rufen Sie uns einfach an:

 +49 9232 917400

Termine nach Vereinbarung.

Während einer Behandlung gehört meine volle Aufmerksamkeit dem Patienten. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich in dieser Zeit, telefonisch nicht erreichbar bin.

Hinweise

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin oder der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse? Hier finden Sie weiterführende Informationen.

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